Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können selten von den diversen Entlastungstatbeständen bei EEG-Umlage und Netzentgelten profitieren, sodass sie gegenüber großen Industrieunternehmen erhebliche Wettbewerbsnachteile erleiden.
Die Stromkostensteigerungen durch EEG-Umlage etc. schlagen daher voll auf das Betriebsergebnis durch und schränken den Spielraum für Investitionen im Kerngeschäft ein.
Daher fördert der Gesetzgeber ganz besonders KMU durch geförderte Beratungen mit bis zu 80 % der gedeckelten Honorarsumme. Das ist der ideale Einstieg für Unternehmen, die systematisch Klarheit über Ihre konkreten Optimierungspotenziale gewinnen und Ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern wollen.
Die Kriterien für diese besondere Förderung sind: