Zum 1. Dezember 2017 gilt eine neue Richtlinie des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Förderprogramm „Energieberatung Mittelstand“ (EBM).
Leider handelt es sich jedoch nicht um eine vorgezogene Weihnachtsbescherung, denn die wesentlichste Veränderung ist eine Senkung der Fördersumme um 25%! Das heißt, die Fördernateil bleibt zwar mit 80% konstant, die maximale Fördersumme reduziert sich jedoch auf 6.000 Euro, sodass das Honorar für geförderte Energieberatungen ebenfalls auf 7.500 Euro sinkt.
Eine detaillierte Gegenüberstellung der alten und neuen Richtlinie stellt das BAFA hier bereit.
Für interessierte Unternehmen war teilweise die Frage, ob sie förderfähig sind, alles andere als einfach zu beantworten, vor allem falls sie Teil einer Unternehmensgruppe sind. Daher hat die Europäische Kommission einen „Benutzerleitfaden zur Definition von KMU“ veröffentlicht. Dieses Dokument bietet eine deutliche Erleichterung gegenüber den bisherigen Papieren und ist daher im Zweifel zur Lektüre empfohlen.
Und wie immer: Bei Fragen, einfach fragen…! ;-)