Bis Ende 2015 wird es ernst
Die Regierung macht ernst: Am 6.3.2015 wurden im Bundesrat das Gesetz zur Teilumsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie beschlossen. Wesentliche Neuerung ist, dass große Unternehmen bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchgeführt haben müssen und dieses alle 4 Jahre zu erneuern haben.
Groß ist dabei relativ, denn das betrifft bereits alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, 50 Mio. Euro Umsatz p.a. oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme p.a., die sich demgemäß dieses Jahr einem Audit gemäß DIN EN 16247-1 unterziehen müssen.
Befreit sind nur Unternehmen, die über ein entsprechend zertifiziertes Energie-Management-System nach DIN EN ISO 50001 verfügen.
Früh starten heißt früh profitieren
Das mag vielen zunächst als eine weitere, lästige Pflicht erscheinen, aber tatsächlich kann man es auch als Chance begreifen, endlich die strukturierte Suche nach Einsparpotenzialen anzugehen und diese gewinnbringend zu nutzen.
Doch die Zeit rennt:
Je schneller Sie beginnen, umso eher können Sie die Effizienz verbessern und Sie riskieren nicht, im Rahmen einer Torschlusspanik „irgendeinen“ Dienstleister beauftragen zu müssen.
Der frühe Vogel fängt den Wurm. Sprechen Sie uns an und nutzen Sie unsere kostenlose, telefonische Erstberatung unter 06032 – 8699 761!