Für das produzierende Gewerbe gilt das gleiche wie für KMU, sie profitieren selten von den Entlastungstatbeständen bei EEG-Umlage und Netzentgelten.
Ein klassisches Steuerprivileg des produzierenden Gewerbes sind die reduzierten Steuersätze bei Primärenergie und Strom. Diese werden jedoch seit 2013 nicht mehr automatisch gewährt, sondern sind an die Einführung eines Energie-Management-Systems gemäß DIN EN ISO 50001 gebunden.
Bei Entlastungen von ca. 0,5 Ct/kWh Strom sollte es jedoch nicht um die Steuerersparnis, sondern um eine Energiekostenersparnis von 18 Ct/kWh* gehen.
Für produzierende Gewerbe, die den KMU-Kriterien entsprechen, gibt es z.B . ebenfalls die geförderte Beratungen mit bis zu 80 % Förderung der gedeckelten Honorarsumme.
Zusätzlich bieten die Produktionsprozesse häufig große Einsparpotenziale oder auch die Möglichkeit, die Stromkosten durch eigene Stromerzeugung und dessen Verbrauch drastisch zu senken. Einige Beispiele finden Sie hier.