Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist die systemische Erfassung und Analyse des Energieinsatzes und -verbrauchs in einem Unternehmen, mit dem Ziel, Energieflüsse und Potenziale für Effizienzverbesserungen zu identifizieren.
Im zweiten Schritt werden verschiedene Maßnahmen durch Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen monetär bewertet.
Die Ergebnisse werden in einem Energiebericht zusammengefasst.
Prinzipiell ist aus diesem Energieaudit eine Weiterentwicklung zum Energie-Management-System (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 möglich.
Seit 2013 Pflicht
Der Spitzenausgleich nach der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) verlangt für KMU des produzierenden Gewerbes die Energieauditberichterstattung nach DIN EN 16247-1 oder die Testierung eines Alternativen Systems.
Im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung können ab 2014 besonders stromkostenintensive Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, die einen Stromverbrauch von unter 5 GWh/a haben, einen Energieauditbericht nach DIN EN 16247-1 als Nachweis nutzen.
Seit 2015 auch für Nicht-KMU
Im Zuge der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (2012/27/EU, EED – Artikel 8) wird mit dem deutschen Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) die Pflicht zur Durchführung von periodischen Energieaudits eingeführt.
Alle vier Jahre, erstmalig bis zum 5.12.2015 ist ein entsprechendes Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen.
Dies betrifft alle Nicht-KMU, unabhängig davon, ob sie dem produzierenden oder nicht-produzierenden Gewerbe angehören.
Hier erhalten Sie unsere Kundeninformation mit weiterführenden Links zum Download.
Oder Sie füllen direkt den Fragebogen zu Energieaudits aus und treten mit uns in Kontakt.